Mehr Unterstützung für Landwirte

Mit der Änderung zum Agrarmarktstrukturgesetz wird die EU-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt.

Unsere Versorgung mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln ist danke der Landwirte in unseren Regionen sichergestellt. Dennoch sind sie das schwächste Glied in der Lebensmittelkette. Die Markt- und Verhandlungsmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) ist enorm.

Verlierer sind die Erzeuger. Deshalb bauen wir für sie einen Schutzwall und haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung verschärft.


 

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschließen. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die Richtlinie sieht erstmals einen EU-weiten Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette vor.